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Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

​Gurten Gebäudehüllen GmbH
Stand: 01.05.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Gurten Gebäudehüllen GmbH (nachfolgend „G-GH“) und ihren Kunden.

1.2 Anwendungsbereich
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen der G-GH, insbesondere in den Bereichen Bedachungen, Abdichtungen, Spenglerarbeiten sowie Gebäudehüllen.

1.3 Vertragsbestandteile
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sowie entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie von der G-GH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Offerten
Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

2.2 Preisänderungen
Nachgewiesene Preisänderungen von Lieferanten oder Materialkosten bleiben vorbehalten und können an den Kunden weitergegeben werden.

2.3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung der Offerte,

  • schriftliche Auftragsbestätigung,

  • schriftliche oder nachweisbare mündliche Zusage, oder

  • Beginn der Ausführung der Arbeiten.

2.4 Änderungen durch den Kunden
Änderungen oder Zusatzwünsche des Kunden nach Vertragsabschluss können zu Anpassungen von Preisen, Terminen und Ausführungsbedingungen führen.

2.5 Unvorhersehbare Umstände
Ergeben sich während der Ausführung unvorhersehbare oder bei der Offertstellung nicht erkennbare Umstände, ist die G-GH berechtigt, die Leistungen entsprechend anzupassen oder ein revidiertes Angebot zu unterbreiten. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.

2.6 Voraussetzungen am Bauwerk
Die G-GH geht davon aus, dass das Bauwerk den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht. Der Kunde hat auf besondere Bauweisen, statische Gegebenheiten oder bekannte Mängel hinzuweisen. Eine allfällige Beurteilung durch die G-GH beschränkt sich ausschliesslich auf ihre eigenen Leistungen.

2.7 Unterlagen und Urheberrechte
Offerten, Pläne, Detailzeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der G-GH und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte sowie allfälligen schriftlich vereinbarten Ergänzungen.

3.2 Nicht enthaltene Leistungen
Im Leistungsumfang nicht enthalten sind insbesondere:

  • nicht vorhersehbare Zusatz- oder Mehrarbeiten,

  • Mängel oder Besonderheiten der bestehenden Bausubstanz, die bei der Offertstellung nicht erkennbar waren,

  • behördliche Auflagen, Auflagen von Dritten oder zusätzliche Sicherheits- bzw. Schutzmassnahmen.

3.3 Zusatzleistungen
Solche Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden separat nach Aufwand oder gemäss Nachtrag in Rechnung gestellt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt., sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2 Zahlungsbedingungen (sofern nichts anderes vereinbart)
50 % des Werkpreises sind als Akontozahlung bei Auftragserteilung fällig.
Die Schlussrechnung wird nach Abnahme bzw. nach Fertigstellung der Arbeiten gestellt und ist innert 30 Tagen netto zahlbar.

4.3 Ausführungsbeginn
Die G-GH ist berechtigt, mit der Ausführung der Arbeiten erst nach Eingang der vereinbarten Akontozahlung zu beginnen.

4.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller einen Verzugszins gemäss Schweizer Obligationenrecht von 5 % p.a.
Zusätzlich können angemessene Mahngebühren erhoben werden.
Die G-GH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten zu unterbrechen oder einzustellen.

4.5 Abnahmehindernisse
Verzögert oder verhindert der Besteller aus Gründen, die nicht von der G-GH zu vertreten sind, die Abnahme oder Fertigstellung, gilt das Werk als abnahmebereit bzw. als abgenommen. Die Schlussrechnung wird in diesem Fall fällig.

5. Regiearbeiten

Nicht in der Offerte enthaltene Leistungen oder vom Kunden zusätzlich beauftragte Arbeiten werden als Regiearbeiten ausgeführt und nach effektivem Aufwand (Arbeitszeit, Material und Maschinen) zu den jeweils gültigen Ansätzen der G-GH verrechnet.

6. Ausführung und Termine

6.1 Termine
Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, gelten Terminangaben als Richtwerte.

6.2 Verzögerungsgründe
Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:

  • ungünstige Witterungsverhältnisse,

  • Lieferengpässe oder verspätete Materiallieferungen,

  • höhere Gewalt,

  • Verzögerungen durch Dritte (insbesondere Bauherrschaft, Bauleitung oder andere Unternehmer).

6.3 Folgen von Verzögerungen
Solche Verzögerungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der G-GH vorliegt.

7. Witterungseinflüsse

Bei ungeeigneten Witterungsverhältnissen ist die G-GH berechtigt, Arbeiten jederzeit zu unterbrechen oder zu verschieben, insbesondere wenn die fachgerechte Ausführung, die Qualität oder die Sicherheit nicht gewährleistet ist.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, folgende Voraussetzungen rechtzeitig und auf eigene Kosten sicherzustellen:

  • freien und ungehinderten Zugang zur Baustelle,

  • das Einholen sämtlicher erforderlicher Bewilligungen, soweit diese nicht vertraglich der G-GH übertragen wurden,

  • die Bereitstellung von Strom, Wasser und sonstigen benötigten Anschlüssen (sofern erforderlich),

  • die Koordination mit anderen beteiligten Unternehmern und Gewerken.

Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche Verzögerungen und Mehrkosten, die aus der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen.

9. Eigenleistungen des Kunden

9.1 Eigenleistungen
Eigenleistungen des Kunden bedürfen einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung mit der G-GH.

9.2 Verantwortung des Kunden
Der Kunde führt Eigenleistungen auf eigene Verantwortung und Gefahr aus und hat dabei die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

9.3 Haftungsausschluss
Die G-GH übernimmt im Zusammenhang mit Eigenleistungen des Kunden keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Unfälle, soweit diese nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der G-GH verursacht wurden.

10. Arbeitssicherheit

Erforderliche oder behördlich vorgeschriebene Sicherheitsmassnahmen wie Gerüste, Absturzsicherungen oder vergleichbare Einrichtungen sind nicht im Grundpreis enthalten und werden separat offeriert oder nach Aufwand verrechnet.

11. Abnahme

11.1 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die Abnahme durch den Kunden.

11.2 Prüfung und Mängelrüge
Die Prüfung des Werks hat in der Regel innert 10 Arbeitstagen nach Anzeige der Fertigstellung zu erfolgen. Erkennbare Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich zu rügen. Bei umfangreichen oder komplexen Werken verlängert sich diese Frist angemessen.

11.3 Unwesentliche Mängel
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind im Rahmen der Nachbesserung zu beheben.

12. Gewährleistung

12.1 Grundlagen der Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die vertraglich vereinbarten Normen und Regelwerke.

12.2 Mängelrüge
Der Kunde hat Mängel nach deren Entdeckung unverzüglich, spätestens jedoch innert 60 Tagen, schriftlich zu rügen.

12.3 Ausschluss der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • normale Abnutzung oder Verschleiss,

  • unsachgemässe oder vertragswidrige Nutzung,

  • Eingriffe oder Änderungen durch Dritte,

  • Ereignisse höherer Gewalt.

12.4 Produktemängel
Bei Mängeln an gelieferten Produkten beschränkt sich die Gewährleistung grundsätzlich auf Ersatz oder Reparatur der betroffenen Komponenten. Weitergehende Kosten, insbesondere für Aus- und Einbau, Transport oder Anfahrt, können zusätzlich verrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.

13. SIA-Normen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ergänzend die Bestimmungen der SIA 118.

14. Haftung

Die Haftung der G-GH ist, soweit gesetzlich zulässig, auf vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten beschränkt.

Eine Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

15. Eigentumsvorbehalt

Die G-GH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

16. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der G-GH auf der Website.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Beizug von Dritten
Die G-GH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten jederzeit Dritte (insbesondere Subunternehmer) beizuziehen.

17.2 Vertragsübertragung
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

18. Gerichtsstand und Recht

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Gurten Gebäudehüllen GmbH.

Kontakt

Landorfstrasse 29

3098 Köniz

079 860 27 27

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:00 - 12:00 

13:00 - 17:00

Kontaktangaben

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